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Aktuelle Informationen für die Generation 50+

Archiv: Oktober 2010

14. Oktober – internationaler Tag des Sehens

Alle Menschen, die diese Zeilen problemlos lesen können, sollten sich glücklich schätzen – ihre Augen funktionieren. Keine Selbstverständlichkeit: 1.066.000 Deutsche gelten als sehbehindert, so der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. Etwa 164.000 Menschen sind blind. Für sie und ihre Leidensgenossen weltweit ist der heutige Donnerstag ein besonderer Tag, denn der zweite Donnerstag im Oktober gehört traditionell der Augengesundheit: Die Weltgesundheitsorganisation WHO lenkt mit dem internationalen Tag des Sehens jedes Jahr den globalen Fokus auf das Thema Erblindung, Augenerkrankungen und Heilungschancen.

Zwar können heute viele Erkrankungen der empfindlichen Sinnesorgane behandelt werden. Da aber immer mehr Menschen immer älter werden, steigt die Häufigkeit von altersbedingten Problemen mit den Augen. 70 Prozent aller blinden Deutschen sind mehr als 60 Jahre alt. Die häufigste Ursache für das Nachlassen des Augenlichts ist die altersbedingte Makuladegeneration (AMD). Auf sie sind 50 Prozent der Erblindungen zurück zu führen. Dennoch ist die Krankheit sogar innerhalb der Risikogruppen wenig bekannt – Aufklärung tut Not. Bei den Betroffenen wird die Makula, der Fleck des schärfsten Sehens im Auge, durch Ablagerungen zerstört. Während die aggressivere feuchte Form therapiert werden kann, stößt die Schulmedizin bei der trockenen Form der AMD allerdings an ihre Grenzen. Hier bietet die alternative Medizin den Patienten Hoffnung. Heilpraktiker Bernd Nolte, Therapeut für Augenheilkunde in Berlin, erklärt: „Eine Kombination aus Akupunktur, chinesischen Kräutern, Augenmassage und einer Ernährungsumstellung kann das Fortschreiten der Makuladegeneration und andere Augenerkrankungen stoppen.“ Der Experte weiß: Je früher die Krankheit erkannt und behandelt wird, desto höher die Erfolgschancen. Deshalb sollten alle Menschen ab 40 Jahren, besonders solche mit Risikofaktoren wie genetischer Vorbelastung oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, regelmäßig beim Arzt ihre Augen überprüfen lassen. Wichtig ist außerdem eine gesunde Lebensweise: Wer auf Alkohol und Zigaretten verzichtet, regelmäßig Sport treibt, in einen augenschonenden Bildschirm für den Computer investiert und seine Augen mehrmals täglich bewusst für 2-3 Minuten schließt, um ihnen eine Pause zu gönnen, der trägt selbst dazu bei, sein Augenlicht bis ins hohe Alter zu bewahren.

Qelle: Bernd Nolte , www.jingshen.de

Was tun bei kleinen Unfällen?

Immer häufiger kracht es auf Straßen oder Parkplätzen – aber nur ein bisschen: ein Bagatell-Unfall. Doch was darf man dann tun und was nicht?

Was ist im Sinne der Polizei oder Versicherung ein Bagatell-Unfall? Dazu gibt es tatsächlich genaue Vor­schriften: Bagatell-Unfälle sind die Un­fälle, bei denen ein Sachschaden von weniger als 750 Euro entsteht und nie­mand verletzt wird. Muss denn ein Bagatell-Unfall bei der Polizei gemeldet werden bzw. kommt die Polizei überhaupt noch zu diesen Unfällen? Gemeldet werden muss der Polizei ein Bagatell-Un­fall nicht, wenn sich beide Unfallgegner über den Hergang und die Schuldfrage einig sind. In vielen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hes­sen, Sachsen, Saarland und Schleswig-Holstein) werden Bagatell-Unfälle auch nur noch dann auf­genommen, wenn der Verdacht einer Straftat be­ziehungsweise einer Ordnungswidrigkeit besteht. Sonst müssen die Beteiligten den Baga­tell-Unfall selbst aufnehmen. Wie macht man das genau? Schäden mit einer Kamera festhalten; Position der Autos mit Kreide einzeich­nen, dies nachher ohne Autos fotogra­fieren. Bei den Verkehrsclubs gibt es Sets fürs Auto. Dann den Hergang im Detail aufschreiben und von beiden Beteiligten unterschreiben lassen. Lassen Sie auch Zeugen den Hergang beschreiben und deren Aussagen un­terschreiben. Unbedingt aber auch gegenseitig die Personalien (Fahrzeugpapiere) kontrollieren. Darf man sich vom Unfallort entfernen?  Nein. Erst wenn nach 45 Minuten bei einem par­kenden Auto niemand erschienen ist, darf man sich entfernen. Name und Adresse ans Fenster klemmen. Dann aber den Schaden bei der Polizei melden.

Qelle: Magazin-plus 09/2010

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