Was tun bei kleinen Unfällen?
Immer häufiger kracht es auf Straßen oder Parkplätzen – aber nur ein bisschen: ein Bagatell-Unfall. Doch was darf man dann tun und was nicht?
Was ist im Sinne der Polizei oder Versicherung ein Bagatell-Unfall? Dazu gibt es tatsächlich genaue Vorschriften: Bagatell-Unfälle sind die Unfälle, bei denen ein Sachschaden von weniger als 750 Euro entsteht und niemand verletzt wird. Muss denn ein Bagatell-Unfall bei der Polizei gemeldet werden bzw. kommt die Polizei überhaupt noch zu diesen Unfällen? Gemeldet werden muss der Polizei ein Bagatell-Unfall nicht, wenn sich beide Unfallgegner über den Hergang und die Schuldfrage einig sind. In vielen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Saarland und Schleswig-Holstein) werden Bagatell-Unfälle auch nur noch dann aufgenommen, wenn der Verdacht einer Straftat beziehungsweise einer Ordnungswidrigkeit besteht. Sonst müssen die Beteiligten den Bagatell-Unfall selbst aufnehmen. Wie macht man das genau? Schäden mit einer Kamera festhalten; Position der Autos mit Kreide einzeichnen, dies nachher ohne Autos fotografieren. Bei den Verkehrsclubs gibt es Sets fürs Auto. Dann den Hergang im Detail aufschreiben und von beiden Beteiligten unterschreiben lassen. Lassen Sie auch Zeugen den Hergang beschreiben und deren Aussagen unterschreiben. Unbedingt aber auch gegenseitig die Personalien (Fahrzeugpapiere) kontrollieren. Darf man sich vom Unfallort entfernen? Nein. Erst wenn nach 45 Minuten bei einem parkenden Auto niemand erschienen ist, darf man sich entfernen. Name und Adresse ans Fenster klemmen. Dann aber den Schaden bei der Polizei melden.
Qelle: Magazin-plus 09/2010